VBR

Der Verwaltungsbeirat

Stephan Schreiner (Vorsitzender)Thomas Ferwagner (Stellvertreter)
Werner PohlIna Fröhlich
Michaela Sprenger
in alphabetischer Reihenfolge

Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Beirats sind in den §§ 29, 24 Abs. 3 und Abs. 6 S. 2 WEG geregelt.

Dem Verwaltungsbeirat (VBR) kommt demnach eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion zu (so auch BGH, Urteil v. 05.02.10, Az. V ZR 126/09).

Zusammengefasst soll der Verwaltungsbeirat folgende Aufgaben erfüllen:

  • den Verwalter unterstützen
  • Wirtschaftspläne und Abrechnungen prüfen
  • Auskunft geben über Kontrolle
  • an der Eigentümerversammlung mitwirken

In einer komplexen Wohnstadt wie dem Asemwald sind daher umfangreiche Aufgaben zu erledigen. Vom Austausch mit Mitbewohnern bis hin zu großen Bauabnahmen, regelmäßige Besprechungen mit der Verwaltung, den Hausmeistern und Handwerkern.

Wir sind bemüht, alle Stimmen und Stimmungen aufzunehmen und in die Planungen mit einfließen zu lassen.

Wenn Sie als Bewohner Interesse an Informationen über die Arbeit des VBR, Protokolle der öffentlichen Sitzungen, Einladungen für VBR Veranstaltungen haben, dann füllen Sie bitte das unten stehende Formular vollständig aus und wir nehmen Sie in den Mailverteiler auf.