VBR

Der Verwaltungsbeirat

Stephan Schreiner (Vorsitzender)Thomas Ferwagner (Stellvertreter)
Fabian Bustamante Bernhard Ender
Regine FinkIna Fröhlich
Joachim ReifferMichaela Sprenger

Die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Beirats sind in den §§ 29, 24 Abs. 3 und Abs. 6 S. 2 WEG geregelt.

Dem Verwaltungsbeirat (VBR) kommt demnach eine Unterstützungs- und Kontrollfunktion zu (so auch BGH, Urteil v. 05.02.10, Az. V ZR 126/09).

Zusammengefasst soll der Verwaltungsbeirat folgende Aufgaben erfüllen:

  • Unterstützung der Hausverwaltung
  • Prüfung der Wirtschaftspläne und Abrechnungen
  • Auskunft geben über Kontrolle
  • Mitwirkung an der Eigentümerversammlung

In einer komplexen Wohnstadt wie dem Asemwald sind umfangreiche Aufgaben zu erledigen. Vom Austausch mit Mitbewohnern bis hin zu großen Bauabnahmen, regelmäßigen Besprechungen mit der Verwaltung, den Hausmeistern und Handwerkern.

Wir sind bemüht, alle Stimmen und Stimmungen aufzunehmen und in die Planungen mit einfließen zu lassen.

Wenn Sie als Bewohner Interesse an Informationen über die Arbeit des VBR, Protokolle der öffentlichen Sitzungen, Einladungen zu VBR Veranstaltungen haben, dann füllen Sie bitte das unten stehende Formular vollständig aus und wir nehmen Sie in den Mailverteiler auf.